Öffentliche Bekanntmachung der Gemeinde Friedewald
Vereinfachte Umlegung nach den §§ 80 - 84 Baugesetzbuch (BauGB)

28.08.2015 hier: Eintritt der Unanfechtbarkeit

In dem vereinfachten Umlegungsverfahren

Gemeinde: Friedewald
Gemarkung: Friedewald
Flur: 13 und 14
Verfahrensgebiet: Alte Hersfelder Straße

wird gemäß § 83 Absatz 1 BauGB bekanntgemacht, dass der Beschluss über die vereinfach-te Umlegung vom 11. Februar 2015 am 28. Mai 2015 unanfechtbar geworden ist.

Mit dieser Bekanntmachung wird der bisherige Rechtszustand durch den in dem Beschluss über die vereinfachte Umlegung vorgesehenen neuen Rechtszustand ersetzt. Die Bekannt-machung schließt die Einweisung der neuen Eigentümer in den Besitz der neuen Grundstü-cke ein (§ 83 Absatz 2 BauGB).

Soweit im Beschluss über die vereinfachte Umlegung nach § 80 Absatz 2 BauGB nichts an-deres festgelegt ist, geht das Eigentum an den ausgetauschten oder einseitig zugeteilten Grundstücksteilen und Grundstücken lastenfrei auf die neuen Eigentümer über. Unschäd-lichkeitszeugnisse sind nicht erforderlich. Die ausgetauschten oder einseitig zugeteilten Grundstücksteile und Grundstücke werden Bestandteil des Grundstücks, dem sie zugeteilt werden. Die dinglichen Rechte an diesem Grundstück erstrecken sich auf die zugeteilten Grundstücksteile und Grundstücke (§ 83 Absatz 3 BauGB).

Die vereinbarten und festgestellten Ausgleichsleistungen werden mit dieser Bekanntma-chung fällig.

Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Bekanntmachung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe bei dem Gemeindevorstand der Gemeinde Friedewald, Motzfelder Straße 12, 36289 Friedewald, schriftlich oder zur Niederschrift
Widerspruch erhoben werden.

Friedewald, 28. August 2015

Der Gemeindevorstand
Der Gemeinde Friedewald
Dirk Noll
Bürgermeister