Öffentliche Bekanntmachung - Aufstellung des Lärmaktionsplanes Hessen, Teilplan Straßenverkehr, für den Regierungsbezirk Kassel

13.07.2015

- nach § 6 der Hauptsatzung der Gemeinde Friedewald -

Nach § 47d des Bundes-Immissionsschutzgesetzes sind Lärmaktionspläne in der Umgebung von Hauptverkehrsstraßen mit mehr als 3 Mio. Kraftfahrzeugen pro Jahr aufzustellen. Der Entwurf des Lärmaktionsplanes Hessen, Teilplan Straßenverkehr, für den Regierungsbezirk Kassel wird vom

13. Juli 2015 bis zum 13. September 2015
(ausgedehnte Zeit wegen der hessischen Sommerferien)

auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Kassel www.rp-kassel.hessen.de unter der Rubrik „Öffentliche Bekanntmachungen“ veröffentlicht und zum Download bereitgestellt. Der Lärmaktionsplan kann dann auch über den Link www.laermaktionsplan.hessen.de aufgerufen werden. Der Entwurf wird während dieser Zeit darüber hinaus in Papierform beim Regierungspräsidium Kassel zu den üblichen Geschäftszeiten an folgenden Adressen zur Einsichtnahme ausgelegt:

Regierungspräsidium Kassel - Abteilung III Kassel
Steinweg 6
34117 Kassel
Raum 806

Regierungspräsidium Kassel - Abteilung III Bad Hersfeld
Hubertusweg 19
36251 Bad Hersfeld
Raum A 210

Zu dem Entwurf des Lärmaktionsplanes Hessen, Teilplan Straßenverkehr, für den Regierungsbezirk Kassel können Stellungnahmen bis zwei Wochen nach Ende der Offenlage, also bis zum

27. September 2015,

eingereicht werden. Hierzu besteht die Möglichkeit, mit Hilfe eines Internetformulars www.rp-kassel.hessen.de bzw. www.laermaktionsplan.hessen.de eine Stellungnahme auf elektronischem Wege abzugeben. Ferner können Stellungnahmen schriftlich innerhalb der genannten Frist direkt an die oben genannte Adresse gesendet oder über die jeweilige Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung unter dem Stichwort „Lärmaktionsplanung“ eingereicht werden.

Nach Abschluss der Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen erfolgt die Bekanntmachung des aufgestellten Lärmaktionsplanes Hessen, Teilplan Straßenverkehr, für den Regierungsbezirk Kassel.

Kassel, 13.07.2015

Regierungspräsidium Kassel
Abteilung Umwelt- und Arbeitsschutz
33.1-53 e 553-Umgebungslärm