Öffentliche Bekanntmachung der Gemeinde Friedewald - 6. Änderung des
Flächennutzungsplanes sowie Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 26 zur
Ausweisung eines Neubaugebietes „Überm Losen Holz“ in Friedewald
hier: Erneute öffentliche Auslegung gemäß §

13.05.2015
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Friedewald hat
in ihrer Sitzung am 06.05.2015 beschlossen, die o. a. Bauleitpläne
erneut öffentlich auszulegen. Die Geltungsbereiche dieser Pläne sind in
den beiliegenden Übersichtskarten dargestellt.
Ziel der
Bauleitpläne ist es, eine bedarfsorientierte Wohnbauentwicklung in der
Kerngemeinde vorzubereiten. Dabei sind die zum Teil schon vorhandenen
Erschließungsanlagen zu beachten.
Verschiedene umweltbezogene
Informationen liegen vor und sind als Stellungnahmen der Behörden nach §
4 Abs. 1 BauGB abgegeben worden:
- Gesamtflächennutzungsplan der Gemeinde Friedewald,
- Landschaftsplan der Gemeinde Friedewald,
- Landespflegerische Bestandsaufnahme mit Vegetationskartierung.
Stellungnahmen der Behörden:- Kreisausschuss – Naturschutz
Schreiben vom 04.03.2015
Die
Eingriffs - Ausgleichsbilanz ist zu aktualisieren. Die Inanspruchnahme
von landwirtschaftlichen Flächen ist bei Bedarf zu begründen.
Die
Maßnahmen zur Kompensation müssen genauer erläutert werden. Der
Vorschlag für geeignete Maßnahmen im Westen der Ortslage (Zurückdrängung
der Gehölzsukzessionen, extensive Weidenutzung) ist zu prüfen. Eine
Abstimmung ist inzwischen erfolgt.
- Kreisausschuss – FB Ländlicher Raum
Schreiben vom 02.03.2015
Der
Verlust wertvoller Ackerflächen für Kompensationsmaßnahmen ist zu
vermeiden. Hier erfolgte inzwischen eine Abstimmung mit dem Naturschutz,
so dass die Ackerflächen nicht mehr benötigt werden.
- RP Kassel – Naturschutz
Schreiben vom 06.03.2015
Die
im Zusatzgeltungsbereich festgesetzten Kompensationsmaßnahmen sind zu
überprüfen (tiefgründiger Ackerboden, Magerrasenentwicklung).
Die
vorgeschlagenen Pflegemaßnahmen sind zu ergänzen (Pflanzabstände).
Ebenfalls zu überprüfen ist die Bilanz nach der Hess.
Kompensationsverordnung. Die vorgeschlagenen Abstimmungsgespräche sind
inzwischen erfolgt.
Gemäß § 4a Abs. 3
BauGB (Beteiligung der Öffentlichkeit) werden die Entwürfe der
Flächennutzungsplanänderung und des Bebauungsplans einschließlich
Begründung, Umweltbericht und die umweltbezogenen Stellungnahmen der
Behörden zu jedermanns Einsicht in der Zeit vom
22. Mai bis einschließlich 5. Juni 2015
im
Rathaus der Gemeinde Friedewald, 36289 Friedewald, Motzfelder Straße
12, Zimmer 7 während der Dienststunden der Gemeindeverwaltung, jedoch
außerhalb der gesetzlichen oder ortsüblichen Feiertage erneut öffentlich
ausgelegt. Hiermit wird allen Bürgern Gelegenheit gegeben, während der
erneuten öffentlichen Auslegung, Anregungen schriftlich einzureichen
oder mündlich zu Protokoll zu geben.
Gemäß § 4a Abs. 3 BauGB wird
bestimmt, dass Anregungen nur zu den geänderten und ergänzten Teilen
des Bebauungsplans vorgebracht werden können (Vgl. Anlage:
Zusammenstellung der Änderungspunkte).
Wir weisen darauf hin, dass nicht fristgemäß abgegebene Stellungnahmen unberücksichtigt bleiben können.
Gemäß § 4b BauGB ist die Durchführung der Verfahrensschritte dieses Bauleitverfahrens einem Dritten übertragen worden.
Friedewald, den 18.05.2015
Der Gemeindevorstand
der Gemeinde Friedewald
Dirk Noll
Bürgermeister
Zusammenstellung
der wichtigsten Änderungspunkte, die nach der ersten öffentlichen
Auslegung vom 09.02. bis 09.03.2015 eingearbeitet wurden:
- Für
die Kompensationsmaßnahmen wurde eine neue mit den Fachbehörden
abgestimmte Fläche festgesetzt (Gewann: Am Heiderain). Dem entsprechend
sind die Bilanzen und Teile der Textfestsetzungen überarbeitet worden.
- Die Textfestsetzungen wurden zum Teil aktualisiert (talseitige Gebäudehöhe entfällt).
- Die Planzeichnung ist geringfügig geändert worden (zusätzlicher Weg, Verschiebung einer Baugrenze).