Öffentliche Bekanntmachung der Gemeinde Friedewald - 6. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 26 zur Ausweisung eines Neubaugebietes „Überm Losen Holz“ in Friedewald
hier: Erneute öffentliche Auslegung gemäß § 4

13.05.2015
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Friedewald hat in ihrer Sitzung am 06.05.2015 beschlossen, die o. a. Bauleitpläne erneut öffentlich auszulegen. Die Geltungsbereiche dieser Pläne sind in den beiliegenden Übersichtskarten dargestellt.
Ziel der Bauleitpläne ist es, eine bedarfsorientierte Wohnbauentwicklung in der Kerngemeinde vorzubereiten. Dabei sind die zum Teil schon vorhandenen Erschließungsanlagen zu beachten.
Verschiedene umweltbezogene Informationen liegen vor und sind als Stellungnahmen der Behörden nach § 4 Abs. 1 BauGB abgegeben worden:
- Gesamtflächennutzungsplan der Gemeinde Friedewald,
- Landschaftsplan der Gemeinde Friedewald,
- Landespflegerische Bestandsaufnahme mit Vegetationskartierung.
Stellungnahmen der Behörden:- Kreisausschuss – Naturschutz
Schreiben vom 04.03.2015
Die Eingriffs - Ausgleichsbilanz ist zu aktualisieren. Die Inanspruchnahme von landwirtschaftlichen Flächen ist bei Bedarf zu begründen.
Die Maßnahmen zur Kompensation müssen genauer erläutert werden. Der Vorschlag für geeignete Maßnahmen im Westen der Ortslage (Zurückdrängung der Gehölzsukzessionen, extensive Weidenutzung) ist zu prüfen. Eine Abstimmung ist inzwischen erfolgt.
- Kreisausschuss – FB Ländlicher Raum
Schreiben vom 02.03.2015
Der Verlust wertvoller Ackerflächen für Kompensationsmaßnahmen ist zu vermeiden. Hier erfolgte inzwischen eine Abstimmung mit dem Naturschutz, so dass die Ackerflächen nicht mehr benötigt werden.
- RP Kassel – Naturschutz
Schreiben vom 06.03.2015
Die im Zusatzgeltungsbereich festgesetzten Kompensationsmaßnahmen sind zu überprüfen (tiefgründiger Ackerboden, Magerrasenentwicklung).
Die vorgeschlagenen Pflegemaßnahmen sind zu ergänzen (Pflanzabstände). Ebenfalls zu überprüfen ist die Bilanz nach der Hess. Kompensationsverordnung. Die vorgeschlagenen Abstimmungsgespräche sind inzwischen erfolgt.
Gemäß § 4a Abs. 3 BauGB (Beteiligung der Öffentlichkeit) werden die Entwürfe der Flächennutzungsplanänderung und des Bebauungsplans einschließlich Begründung, Umweltbericht und die umweltbezogenen Stellungnahmen der Behörden zu jedermanns Einsicht in der Zeit vom
22. Mai bis einschließlich 5. Juni 2015
im Rathaus der Gemeinde Friedewald, 36289 Friedewald, Motzfelder Straße 12, Zimmer 7 während der Dienststunden der Gemeindeverwaltung, jedoch außerhalb der gesetzlichen oder ortsüblichen Feiertage erneut öffentlich ausgelegt. Hiermit wird allen Bürgern Gelegenheit gegeben, während der erneuten öffentlichen Auslegung, Anregungen schriftlich einzureichen oder mündlich zu Protokoll zu geben.
Gemäß § 4a Abs. 3 BauGB wird bestimmt, dass Anregungen nur zu den geänderten und ergänzten Teilen des Bebauungsplans vorgebracht werden können (Vgl. Anlage: Zusammenstellung der Änderungspunkte).
Wir weisen darauf hin, dass nicht fristgemäß abgegebene Stellungnahmen unberücksichtigt bleiben können.
Gemäß § 4b BauGB ist die Durchführung der Verfahrensschritte dieses Bauleitverfahrens einem Dritten übertragen worden.
Friedewald, den 18.05.2015
Der Gemeindevorstand
der Gemeinde Friedewald
Dirk Noll
Bürgermeister
Zusammenstellung der wichtigsten Änderungspunkte, die nach der ersten öffentlichen Auslegung vom 09.02. bis 09.03.2015 eingearbeitet wurden:
- Für die Kompensationsmaßnahmen wurde eine neue mit den Fachbehörden abgestimmte Fläche festgesetzt (Gewann: Am Heiderain). Dem entsprechend sind die Bilanzen und Teile der Textfestsetzungen überarbeitet worden.
- Die Textfestsetzungen wurden zum Teil aktualisiert (talseitige Gebäudehöhe entfällt).
- Die Planzeichnung ist geringfügig geändert worden (zusätzlicher Weg, Verschiebung einer Baugrenze).