Verschmutzte Straßen
Vorsicht: Herbstzeit ist auch Erntezeit

15.10.2014 Das heißt, es sind vermehrt Erntefahrzeuge unterwegs. Und diese hinterlassen auch Spuren. Es hilft ein Blick in die Straßenverkehrsordnung und dabei genau auf den §32 Verkehrshindernisse (1) zu achten: ,, Es ist verboten, die Straße zu beschmutzen oder zu benetzen oder Gegenstände auf Straßen zu bringen oder dort liegen zu lassen, wenn dadurch der Verkehr gefährdet oder erschwert werden kann.\"
Der für solche verkehrswidrigen Zustände Verantwortliche hat sie unverzüglich zu beseitigen und sie bis dahin ausreichend kenntlich zu machen. Verkehrshindernisse sind, wenn nötig (Paragraf 17 Absatz 1), mit eigener Lichtquelle zu beleuchten oder durch andere zugelassene lichttechnische Einrichtungen kenntlich zu machen.
Verschmutzt ein Traktor beim Erntebetrieb die Straße, kann dies eine Haftung des Traktorfahrers begründen. Der Unfall wird für den Traktorfahrer nicht schon dadurch unabwendbar, dass er ein Warnschild aufstellt. Der zu fordernden höchstmöglichen Sorgfalt entspricht es nur, die Verschmutzungen der Fahrbahn zu beseitigen.