Öffentliche Bekanntmachung über die Planfestellungfür die Grundhafte Erneuerung der Bundesautobahn A4...

07.10.2014
Planfeststellung für die Grundhafte Erneuerung
der Bundesautobahn A 4 mit dem Anbau von Stand- und Zusatzfahrstreifen
in Steigungsstrecken zwischen dem AD Kirchheim und der AS
Wildeck-Obersuhl im Abschnitt Bad Hersfeld-Ost von BAB-km 356,639
(Bau-km 0-068) bis BAB-km 349,834 (Bau-km 6+737) in Gemarkungen der
Stadt Bad Hersfeld sowie den Gemeinden Friedewald, Ludwigsau und
Schenklengsfeld, Landkreis Hersfeld-Rotenburg
Der
Planfeststellungsbeschluss (einschließlich Rechtsbehelfsbelehrung) des
Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und
Landesentwicklung vom 21. August 2014 - Az: VI1-E-61-k-06 # 2.126 -, der
das o.g. Bauvorhaben betrifft, liegt in der Zeit vom
17. Oktober 2014 bis einschließlich 30. Oktober 2014
in der Gemeinde Friedewald,
Motzfelder Str. 12, 36289 Friedewald,
2. Etage, Zimmer 7
Mo. - Fr.: 09:00 bis 12:00 Uhr
Mo., Di., Do.: 14:00 bis 16:00 Uhr
Mi.: 14:00 bis 18:00 Uhr
zu jedermanns Einsicht aus.
Der
Planfeststellungsbeschluss und der festgestellte Plan können auch bei
Hessen Mobil - Straßen- und Verkehrsmanagement Standort Eschwege,
Sontraer Str. 5, 37269 Eschwege, eingesehen werden.
Der
Planfeststellungsbeschluss wurde denjenigen, über deren Einwendungen
entschieden worden ist, mit Rechtsbehelfsbelehrung zugestellt (gemäß §
74 Abs. 4 Satz 1 des Hessischen Verwaltungsverfahrensgesetzes [HVwVfG]
i.V.m. § 17b Abs. 1 Nr. 7 des Bundesfernstraßengesetzes [FStrG]).
Mit
dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Beschluss den übrigen Betroffenen
gegenüber als zugestellt (§ 74 Abs. 4 Satz 3 des Hessischen
Verwaltungsverfahrensgesetzes [HVwVfG]).
Hessen Mobil - Straßen- und Verkehrsmanagement Eschwege
VI1-E-61-k-06 # 2.126
Im Auftrag
gez. Sandrock
Friedewald, den 02.10.2014
Der Gemeindevorstand der Gemeinde Friedewald
gez. Noll
Bürgermeister