Öffentliche Bekanntmachung über die Planfestellungfür die Grundhafte Erneuerung der Bundesautobahn A4...

07.10.2014

Planfeststellung für die Grundhafte Erneuerung der Bundesautobahn A 4 mit dem Anbau von Stand- und Zusatzfahrstreifen in Steigungsstrecken zwischen dem AD Kirchheim und der AS Wildeck-Obersuhl im Abschnitt Bad Hersfeld-Ost von BAB-km 356,639 (Bau-km 0-068) bis BAB-km 349,834 (Bau-km 6+737) in Gemarkungen der Stadt Bad Hersfeld sowie den Gemeinden Friedewald, Ludwigsau und Schenklengsfeld, Landkreis Hersfeld-Rotenburg

Der Planfeststellungsbeschluss (einschließlich Rechtsbehelfsbelehrung) des Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung vom 21. August 2014 - Az: VI1-E-61-k-06 # 2.126 -, der das o.g. Bauvorhaben betrifft, liegt in der Zeit vom

17. Oktober 2014 bis einschließlich 30. Oktober 2014

in der Gemeinde Friedewald,
Motzfelder Str. 12, 36289 Friedewald,
2. Etage, Zimmer 7
Mo. - Fr.: 09:00 bis 12:00 Uhr
Mo., Di., Do.: 14:00 bis 16:00 Uhr
Mi.: 14:00 bis 18:00 Uhr
zu jedermanns Einsicht aus.
Der Planfeststellungsbeschluss und der festgestellte Plan können auch bei Hessen Mobil - Straßen- und Verkehrsmanagement Standort Eschwege, Sontraer Str. 5, 37269 Eschwege, eingesehen werden.

Der Planfeststellungsbeschluss wurde denjenigen, über deren Einwendungen entschieden worden ist, mit Rechtsbehelfsbelehrung zugestellt (gemäß § 74 Abs. 4 Satz 1 des Hessischen Verwaltungsverfahrensgesetzes [HVwVfG] i.V.m. § 17b Abs. 1 Nr. 7 des Bundesfernstraßengesetzes [FStrG]).

Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Beschluss den übrigen Betroffenen gegenüber als zugestellt (§ 74 Abs. 4 Satz 3 des Hessischen Verwaltungsverfahrensgesetzes [HVwVfG]).

Hessen Mobil - Straßen- und Verkehrsmanagement Eschwege
VI1-E-61-k-06 # 2.126
Im Auftrag
gez. Sandrock

Friedewald, den 02.10.2014
Der Gemeindevorstand der Gemeinde Friedewald
gez. Noll
Bürgermeister