Öffentliche Bekanntmachung der Gemeinde Friedewald

12.09.2014

5. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie Aufstellung des Bebauungs-planes Nr. 26 zur Ausweisung eines Neubaugebietes „Überm Losen Holz“ in Friedewald;
hier: Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB)

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Friedewald hat in ihrer Sitzung am 14. Mai 2014 die Aufstellung der vorgenannten Bauleitpläne beschlossen.

Nach § 3 Absatz 1 BauGB sind die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Friedewald über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung öffentlich zu informieren. Ihnen ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.

Zu dieser öffentlichen Darlegung liegen die o. a. Planungen für die Dauer von 2 Wochen in der Zeit von

Montag, den 22.09.2014 bis einschließlich Montag, den 06.10.2014

im Rathaus der Gemeinde Friedewald, Motzfelder Straße 12, Zimmer 7, während der Dienststunden zur Einsicht öffentlich aus.

Während der Auslagefrist können Anregungen und Bedenken zur o. a. Bauleitplanung von jedermann schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden.

Die Geltungsbereiche der Änderungen sind in den nachstehenden Abbildungen dargestellt.


Wir geben der Bevölkerung hiervon Kenntnis.

Friedewald, 05. September 2014

Der Gemeindevorstand
der Gemeinde Friedewald

Dirk Noll
Bürgermeister