Bauleitplanung der Gemeinde Friedewald zur 5. Änderung des Flächennutzungsplanes „Feldbogenparcours Motzfeld“;

04.09.2014 5. Änderung des Flächennutzungsplans
Gemäß
§ 2 Absatz 1 BauGB i. d. F. der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I
S. 2414 ff), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom
11.06.2013 (BGBl. I S. 1548 ff), hat die Gemeindevertretung am 16. Juli
2014 den Aufstellungsbeschluss für die 5. Änderung des
Flächennutzungsplanes erneut gefasst. Planziel ist die überlagernde
Ausweisung von Flächen zur Anlage eines Feldbogenparcours in der
Gemarkung Motzfeld.
Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Absatz 2 BauGBGemäß
§ 3 Absatz 2 Satz 2 des Baugesetzbuches (BauGB) in der derzeit gültigen
Fassung wird hiermit bekannt gegeben, dass die Gemeindevertretung die
Offenlage der 5. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde
Friedewald für einen Teilbereich des Feldbogenparcours in der Gemarkung
Motzfeld beschlossen hat. Der Entwurf, die zugehörige Begründung mit
Umweltbericht, sowie vorliegende umweltbezogene Stellungnahmen liegen in
der Zeit vom
01. September 2014 bis einschließlich 06. Oktober 2014
in
der Gemeindeverwaltung Friedewald, Motzfelder Straße 12, 36289
Friedewald, Zimmer 7, während der allgemeinen Dienststunden (montags bis
freitags von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und montags, dienstags, donnerstags
von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr sowie mittwochs von 14.00 Uhr bis 18.00
Uhr) zur Einsichtnahme, Äußerung und Erläuterung im Rahmen der
Vorinformation öffentlich aus.
Es wird darauf hingewiesen, dass folgende umweltbezogene Informationen vorliegen:
· Begründung mit Umweltbericht, Bestandsaufnahme und Bewertung von:
- Schutzgut Mensch
- Schutzgut Boden- und Wasserhaushalt
- Schutzgut Klima und Luft
- Schutzgut Arten und Biotope
- Schutzgut Landschaftsbild/Kultur und Sachgüter
- Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes
- Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung
- Ausgleichsmaßnahmen
·
8 Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange zu Vorbehaltsgebieten
im Regionalplan, Artenschutz gemäß § 37 ff BNatSchG, Grundwasserschutz,
Altablagerungen, Bodenschutz, Schutz oberirdischer Gewässer,
Landwirtschaft, Biotopschutz gemäß § 30 BNatSchG, Forstwirtschaft.
Erläuterungen können in der Gemeindeverwaltung während dieser Zeit gegeben werden.
Etwaige
Anregungen können während der Auslegungszeit beim Gemeindevorstand der
Gemeinde Friedewald, Motzfelder Straße 12, 36289 Friedewald, schriftlich
oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht
abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den
Flächennutzungsplan unberücksichtigt bleiben.
Nach
Prüfung der fristgerecht vorgebrachten Stellungnahmen wird den
Beteiligten das Ergebnis der Entscheidung mitgeteilt. Ein Antrag nach §
47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm
Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der
Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten
geltend gemacht werden können.
Friedewald, den 13. August 2014
Der Gemeindevorstand
der Gemeinde Friedewald
Dirk Noll
Bürgermeister
Der Plan als
PDF zum Download ( 154 kb)Nachfolgend aufgeführte Dokumente stehen ebenfalls zum Download bereit: