Bauleitplanung der Gemeinde Friedewald zur 5. Änderung des Flächennutzungsplanes „Feldbogenparcours Motzfeld“;

04.09.2014 5. Änderung des Flächennutzungsplans

Gemäß § 2 Absatz 1 BauGB i. d. F. der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414 ff), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 11.06.2013 (BGBl. I S. 1548 ff), hat die Gemeindevertretung am 16. Juli 2014 den Aufstellungsbeschluss für die 5. Änderung des Flächennutzungsplanes erneut gefasst. Planziel ist die überlagernde Ausweisung von Flächen zur Anlage eines Feldbogenparcours in der Gemarkung Motzfeld.

Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Absatz 2 BauGB

Gemäß § 3 Absatz 2 Satz 2 des Baugesetzbuches (BauGB) in der derzeit gültigen Fassung wird hiermit bekannt gegeben, dass die Gemeindevertretung die Offenlage der 5. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Friedewald für einen Teilbereich des Feldbogenparcours in der Gemarkung Motzfeld beschlossen hat. Der Entwurf, die zugehörige Begründung mit Umweltbericht, sowie vorliegende umweltbezogene Stellungnahmen liegen in der Zeit vom

01. September 2014 bis einschließlich 06. Oktober 2014

in der Gemeindeverwaltung Friedewald, Motzfelder Straße 12, 36289 Friedewald, Zimmer 7, während der allgemeinen Dienststunden (montags bis freitags von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und montags, dienstags, donnerstags von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr sowie mittwochs von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr) zur Einsichtnahme, Äußerung und Erläuterung im Rahmen der Vorinformation öffentlich aus.

Es wird darauf hingewiesen, dass folgende umweltbezogene Informationen vorliegen:

· Begründung mit Umweltbericht, Bestandsaufnahme und Bewertung von:
- Schutzgut Mensch
- Schutzgut Boden- und Wasserhaushalt
- Schutzgut Klima und Luft
- Schutzgut Arten und Biotope
- Schutzgut Landschaftsbild/Kultur und Sachgüter
- Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes
- Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung
- Ausgleichsmaßnahmen

· 8 Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange zu Vorbehaltsgebieten im Regionalplan, Artenschutz gemäß § 37 ff BNatSchG, Grundwasserschutz, Altablagerungen, Bodenschutz, Schutz oberirdischer Gewässer, Landwirtschaft, Biotopschutz gemäß § 30 BNatSchG, Forstwirtschaft.

Erläuterungen können in der Gemeindeverwaltung während dieser Zeit gegeben werden.

Etwaige Anregungen können während der Auslegungszeit beim Gemeindevorstand der Gemeinde Friedewald, Motzfelder Straße 12, 36289 Friedewald, schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Flächennutzungsplan unberücksichtigt bleiben.

Nach Prüfung der fristgerecht vorgebrachten Stellungnahmen wird den Beteiligten das Ergebnis der Entscheidung mitgeteilt. Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Friedewald, den 13. August 2014

Der Gemeindevorstand
der Gemeinde Friedewald
Dirk Noll
Bürgermeister


Der Plan als PDF zum Download ( 154 kb)


Nachfolgend aufgeführte Dokumente stehen ebenfalls zum Download bereit: