Verunreinigung durch Tierkot

10.07.2014
In der Vergangenheit musste verstärkt festgestellt werden, dass öffentliche Wege, Plätze, Grünflächen (hierzu gehören auch Pflanzinseln in den Gehwegen und auf öffentlichen Plätzen wie z. B. die Hauptstraße in Friedewald) und sogar Kinderspielplätze als Toiletten für Tiere benutzt wurden. Auf Fahrbahnen und Wegen wurden zuletzt auch des Öfteren Exkremente von Pferden vorgefunden.
Der verantwortungsbewusste Hundehalter bzw. Pferdehalter hat darauf zu achten, dass die Ausscheidungen seines Tieres auf seinem Grundstück erfolgt, damit er eine umgehende sachgerechte Entsorgung des Abfalles durchführen kann.
Erfolgen diese Ausscheidungen an einem anderen Ort, so ist es eine Selbstverständlichkeit, die Hinterlassenschaft seines Tieres wieder zu beseitigen. Bei Außerachtlassung dieser Beseitigungspflicht handelt der Hunde- bzw. Pferdehalter ordnungswidrig.
Wir bitten daher um entsprechende Beachtung dieser Bekanntmachung.