Während der Fußball-WM 2014 sind Ausnahmeregelungen bzgl. der geltenden Lärmschutzregelungen bei \"Public Viewing\" möglich!

15.05.2014
Bei der Fußball-Weltmeisterschaft 2014 wird es trotz der späten Anstoßzeiten die Möglichkeit geben, die Spiele auf Großleinwänden unter freiem Himmel zu verfolgen. Das Bundeskabinett beschloss eine Verordnung, die für die Zeit der Weltmeisterschaft Ausnahmen von den geltenden Lärmschutz-Regeln vorsieht. Über die Genehmigung in jedem konkreten Fall muss die Kommune entscheiden.
Die Ausnahmeregelung ist nötig, weil die in der Regel geltenden Lärmschutzstandards aufgrund der späten Anstoßzeiten an vielen Orten nicht eingehalten werden könnten. Die Verordnung erweitert nun den Spielraum für die zuständigen Behörden in den Kommunen, die Veranstaltungen zuzulassen. Dabei wird im Einzelfall abgewogen, zwischen dem herausragenden öffentlichen Interesse an den Fußballspielen und dem Schutz der Nachtruhe. Hierbei werden etwa das Publikumsinteresse und die Bedeutung des Spiels für den Turnierverlauf, die Abstände zu Wohnbebauung und schutzbedürftigen Einrichtungen, die Sensibilität des Umfelds, Maßnahmen zur Lärmminderung sowie Umfang, Anzahl und Aufeinanderfolge der zugelassenen Ausnahmen zu berücksichtigen sein.
Die Verordnung erfasst nur öffentliche Veranstaltungen. Ansonsten gelten die Immissionsschutzvorschriften der Länder.
Bereits bei den Weltmeisterschaften 2006 und 2010 und bei der Europameisterschaft 2008 hatte es vergleichbare Verordnungen gegeben.
Bei Rückfragen steht Ihnen Herr Wirth unter 06674/921040 gerne zur Verfügung.
Dirk Noll, Bürgermeister