24.04.2014
hier: 5. Änderung des Flächennutzungsplans
Gemäß § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414 ff), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 11. Juni 2013 (BGBl. I S. 1548 ff), hat die Gemeindevertretung am 09. Oktober 2013 den Aufstellungsbeschluss für die 5. Änderung des Flächennutzungsplanes gefasst. Planziel ist die überlagernde Ausweisung von Flächen zur Anlage eines Feldbogenparcours in der Gemarkung Motzfeld.
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
Gemäß § 3 Absatz 1 BauGB wird hiermit bekannt gemacht, dass der Vorentwurf der 5. Änderung des Flächennutzungsplanes, nebst Begründung und Umweltbericht in der Zeit vom
12. Mai 2014 bis 12. Juni 2014
in der Gemeindeverwaltung Friedewald, Motzfelder Straße 12, 36289 Friedewald, Zimmer 7, während der allgemeinen Dienststunden (montags bis freitags von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und montags, dienstags, donnerstags von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr sowie mittwochs von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr) zur Einsichtnahme, Äußerung und Erläuterung im Rahmen der Vorinformation öffentlich ausliegt.
Wir weisen darauf hin, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist abgegeben werden können. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
Wir geben der Bevölkerung hiervon Kenntnis und bitten um Beachtung.
Friedewald, den 24. April 2014
Der Gemeindevorstand
Der Gemeinde Friedewald
Dirk Noll
Bürgermeister
Der Entwurf der 5. Änderung des Flächennutzungsplanes als PDF zum Download (3 MB)