Öffentliche Bekanntmachung - Ermittlung von Bodenrichtwerten

30.04.2014
Die Gutachterausschüsse für Immobilienwerte für den Bereich der Landkreise Hersfeld-Rotenburg, Schwalm-Eder, Werra-Meißner sowie den Bereich der Städte Bad Hersfeld und Eschwege haben in Ihren Bodenrichtwertsitzungen im Februar und März 2014 durchschnittliche Lagewerte für den Boden unter Berücksichtigung des unterschiedlichen Entwicklungszustandes (Bodenrichtwerte) für das Gebiet der Gemeinde Friedewald ermittelt.
Die Bodenrichtwertermittlung bezieht sich auf den Stichtag 01.01.2014.
Gemäß § 14 Absatz 6 der Hessischen Verordnung zur Durchführung des Baugesetzbuchs (DVO-BauGB vom 17.04.2007 in der derzeit gültigen Fassung) werden die ermittelten Bodenrichtwerte in der Zeit vom
22. April 2014 bis 21. Mai 2014
bei der Gemeindeverwaltung Friedewald, Motzfelder Straße12, während der allgemeinen Öffnungszeiten im Zimmer 1 öffentlich ausgelegt. Während dieses Zeitraumes können die Unterlagen eingesehen werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass nach § 196 Abs. 3 Satz 2 des Baugesetzbuches Jedermann Auskünfte über die Bodenrichtwerte bei der Geschäftsstelle der Gutachterausschüsse an folgenden Standorten verlangen kann:
Wir geben der Bevölkerung hiervon Kenntnis.
Friedewald, 08. April 2014
Der Gemeindevorstand
der Gemeinde Friedewald
Dirk Noll
Bürgermeister