Neue Verkehrsregelung im Irrlichterweg

25.11.2013

Die Vorfahrtsregelung im Kreuzungsbereich Irrlichterweg / Tonacker / Lautenhäuser Straße musste kürzlich durch eine neue Vorfahrtsbeschilderung reguliert werden.

Grund dieser Maßnahme ist eine Auflage der Straßenverkehrsbehörde HessenMobil, die besagt, dass wichtige innerörtliche Straßen nicht mit der Regelung „rechts vor links“ angeordnet werden dürfen.

Wir bitten daher um Beachtung der neuen Verkehrssituation.