09.10.2013 Die Verkehrsteilnehmer werden erneut darauf hingewiesen, dass die Straße hinter dem Schloß, welche als Einbahnstraße von der Motzfelder Straße bis Höhe Schloß verläuft, nur für den Anliegerverkehr freigegeben ist. Der Begriff Anlieger, der im Straßenverkehr von Bedeutung ist, bezeichnet Personen, die in einer bestimmten rechtlichen Beziehung zu einem Grundstück stehen. Das Zusatzschild \"Anlieger frei\" oder \"Anliegerverkehr frei\" erlaubt diesem Personenkreis die Durchfahrt auf einer ansonsten gesperrten Straße.
Weiterhin ist eine straßenverkehrsrechtliche Tonagebegrenzung bis 2,8 to angeordnet. Der Straßenzustand und die Verkehrssicherheit haben die Straßenverkehrsanordnungen erforderlich gemacht.
Wiederholt ist festgestellt worden, dass schwere landwirtschaftliche Fahrzeuge diese Einbahnstraße -auch entgegengesetzt der vorgeschriebenen Fahrtrichtung- befahren.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass bei künftigen verkehrsrechtlichen Verstößen ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet wird. Um dies allerdings zu vermeiden, wird um Beachtung gebeten.
Friedewald, den 09.10.2013
Dirk Noll
Bürgermeister
als Straßenverkehrsbehörde