Förderanträge für Dorfentwicklung Friedewald / Hillartshausen

09.09.2013

Jetzt Förderanträge für die Dorferneuerung in Friedewald und Hillartshausen stellen!

Alle bau-, umbau- und sanierungswilligen Haus- und Grundstückseigentümer, die Investitionen an ihren Gebäuden tätigen wollen und in einem Dorferneuerungsschwerpunkt im Fördergebiet wohnen oder deren Anwesen sich dort befindet, sollten die Möglichkeiten einer Bezuschussung im Vorfeld prüfen lassen.
Wer bauliche Veränderungen an seinen Wohn- oder Nebengebäuden plant, kann sich über die Fördermöglichkeiten durch das Dorfentwicklungsprogramm informieren und zu Fragen über Sanierung, Umnutzung, Ersatz-Neubau und gestalterische Anpassung beraten lassen. Wie die Landkreisverwaltung mitteilt, ist es sinnvoll, für geplante Baumaßnahmen umgehend einen Förderantrag bei der zuständigen Dorfentwicklungsbehörde des Landkreises Hersfeld-Rotenburg zu stellen.

Bei einer Förderung können die Bauherren mit einem Zuschuss in Höhe von 30 Prozent der förderfähigen Kosten rechnen, bis zu einem Maximalbetrag von 30.000 Euro. Die sog. Bagatellgrenze, also der Betrag, der investiert werden muss, beträgt seit 01.01.2013 mindestens 10.000 Euro. Baumaßnahmen müssen somit unter Umständen „gebündelt“ beantragt werden, ihre Umsetzung kann aber nach wie vor über mehrere Jahre verteilt werden.

Allen sanierungswilligen Bauherren aus Friedewald und Hillartshausen steht in den Fördergebieten der anerkannten Dorferneuerungsschwerpunkte ein kostenlos beratendes Architekturbüro zur Verfügung.

Nähere Auskünfte erteilen die Dorfentwicklungsbehörde des Kreises, Telefon 06621 87-2218 oder die Gemeindeverwaltung Friedewald, Telefon 06674 9210-40. Hier können sie auch direkt erfahren, ob sie im zuschussfähigen Fördergebiet liegen.