Flyer zur Dorfentwicklung Friedewald/Hillartshausen

09.09.2013
Grußwort
Liebe Bürgerinnen und
Bürger!
Am 17. November 2011 wurde von Herrn Staatsminister Dieter
Posch der Bescheid zur Anerkennung der Ortsteile Friedewald und Hillartshausen
als Förderschwerpunkt im Hessischen Dorferneuerungsprogramm
übergeben.
Mit einer Einführungsveranstaltung am 7. Februar 2012
starteten die Erarbeitung des Dorfentwicklungskonzeptes und die Beratungen für
private Sanierungsvorhaben. Unter der Leitung des engagierten Teams vom
Planungsbüro Klimpt & Teichmann wurden in zahlreichen öffentlichen
Veranstaltungen eine Vielzahl von ortsteilbezogenen Themenschwerpunkten
zusammengestellt.
Die Bürgerbeteiligung erhält in der Realisierungsphase
eine neue Qualität durch die Tätigkeit des Arbeitskreises. Die Gemeinde steht
vor weitreichenden Entscheidungen und strebt eine breite Akzeptanz innerhalb der
Bürgerschaft bei dem Einsatz der über das Dorfentwicklungsprogramm
bereitgestellten Mittel an.
Ihre aktive Mitwirkung ist weiterhin gefragt
bei der zukünftigen Gestaltung nachhaltiger Lebensräume für alle
Generationen.
Ein herzliches Dankeschön an alle
Beteiligten!
Ihr
Dirk Noll
Bürgermeister
Dorfentwicklung als Prozess
Die Dorfentwicklung ist Teil des Programms zur Förderung der
regionalen Entwicklung des Landes Hessen, das in einem ganzheitlichen Ansatz die
eigenständige und nachhaltige Entwicklung der Dörfer unterstützt.
Im August
2012 wurden die Ergebnisse der 6 Monate währenden gemeinsamen Arbeit engagierter
Bürger von Hillartshausen und Friedewald vorgestellt. Das
Dorfentwicklungskonzept sowie die Grenzen der Fördergebiete bestätigte die
WIBank am 27.11.2012. Für den Zeitraum der Umsetzungsphase wurde ein vorläufiger
Gesamtinvestitionsrahmen von 550.000 Euro zugesichert.
Die nach Themen
geordneten Zielsetzungen für die Ortsteile Hillartshausen und Friedewald werden
durch ein vielfältiges Maßnahmenprogramm ergänzt, das in der Umsetzungsphase
variieren und den Entwicklungsbedingungen entsprechend angepasst werden
kann.
Der Arbeitskreis Dorfentwicklung
wird in enger
Zusammenarbeit mit der Gemeinde dafür sorgen, dass über verschiedene Medien der
Realisierungsprozess zu den jeweiligen Maßnahmen transparent bleibt. Ziel ist
es, mit einer breiten Außenwirkung Engagement und Motivation der Bevölkerung in
den kommenden 7 Jahren wach zu halten.
Ansprechpartner:
1.
Vorsitzender: Oliver Oehling
2. Vorsitzende Kathrin Heinig
Mitwirkende
sind herzlich willkommen!
Ziele und Maßnahmen
Stärkung der
Eigeninitiative der Bürger zum Aufbausozialer und kultureller Netzwerke
- Gründung Senioren- und Jugend- Beirat
- Nachbarschaftshilfe
- Vernetzung der Vereinsarbeit
- Erhaltung der Vielfalt dörflicher Lebensformen
Schutz und
Entwicklung zukunftsfähiger Siedlungsstrukturen
- Stärkung der Wohn- und Lebensqualität
- Erhalt und Sicherung der Daseinsvorsorge für alle Generationen
- Pflege und Erhaltung des bau- und kulturgeschichtlichen Erbes
- Stärkung der Innenentwicklung und Reduzierung des Flächenverbrauchs
- Vermeidung und Wiederbelebung von Leerständen
- Nutzung von Baulücken und effektive Auslastung vorhandener
Infrastrukturen
Bauliche Vorhaben Hillartshausen
- Umbau und Sanierung DGH
- Neugestaltung Ortsmitte
Bauliche Vorhaben Friedewald
- Konzeption zur innerörtlichen Siedlungsentwicklung
- Strukturelle und funktionelle Neugestaltung der Ortsmitte am August
–Spieß-Platz
- Effektive Nutzung öffentlicher Gebäude
Tourismus, überregionale
Zusammenarbeit
- Neugründung eines Arbeitskreises „Tourismusregion Kuppen-Rhön\"
- Förderung vielfältiger Freizeit- und Erholungsangebote
Förderung privater Maßnahmen
Interessierte Bauherren der bestätigten Fördergebiete
Friedewald und Hillartshausen sowie der ExklavenWeißenborn, Hermannshof und
Heiligenmühle können sich zu einem kostenlosen Beratungstermin
anmelden.
Gefördert werden können Vorhaben an Wohn- und Nebengebäuden zur
Stärkung der Innenentwicklung. Das betrifft Maßnahmen der Sanierung, Umnutzung,
gestalterischen Anpassung sowie Ersatz-Neubauten und
Lückenschließungen.
Ein Beratungsprotokoll ist Voraussetzung für den
Förderantrag. Architektenleistungen nach der Honorarordnung für Architekten und
Ingenieure (HOAI) für genehmigungspflichtige Bauvorhaben und reine
Energieberatungen müssen gesondert beauftragt und können möglicherweise
Bestandteil der Förderung werden.
Zu beachten ist, dass nur Leistungen
gefördert werden, für die ein Bewilligungsbescheid erteilt wurde, eine
nachträgliche Förderung ist nicht möglich!
Fragen im Zusammenhang mit der
Antragstellung und Bewilligung beantwortet Frau Susanne Torreiter, Tel.: 06621
87-2216, Email:
Susanne.Torreiter@hef-rof.de.
Die
Terminvereinbarung zur Beratung vor Ort erfolgt mit Dipl.-Ing. Stephana Klimpt,
Tel.: 03691 75177, Email:
info@architekturbuero-klimpt.de.