19.07.2013 Wie es mit der Windenergie in Friedewald weitergehen soll, darüber informierten kürzlich Herr Dipl.-Ing. Ingo Sauer, Geschäftsführer der BürgerWind Gaishecke GmbH und der Windpark Bad Hersfeld KG, sowie Herr Dipl.-Ing. Frank Heuser, ebenfalls Geschäftsführer der BürgerWind Gaishecke GmbH, die Mitglieder des Haupt- und Finanzausschusses. Im Anschluss daran gab Vorsitzender Bernd Iffland auch den Anwesenden Zuhörerinnen und Zuhörern Gelegenheit, Fragen zum Thema zu stellen.
Gemäß den Erläuterungen sollen in 2015 im Bereich des interkommunalen Windparkprojektes Gaishecke auf Flächen der Kommunen Heringen (Werra), Wildeck und Friedewald insgesamt 12 neue große Windkraftanlagen installiert werden. Nach den derzeitigen Vorplanungen befinden sich 4 Anlagen auf dem Gebiet der Gemeinde Friedewald, zwei in Wildeck und 6 Anlagen in Heringen. Dabei handelt es sich um Anlagen mit einer Nabenhöhe von rd. 150 Metern, die einen Jahresertrag an elektrischer Energie von rd. 78.000.000 kWh erzeugen sollen. Dies entspricht dem Energiebedarf von ca. 20.000 Haushalten und führt zu einer CO2-Einsparung von ca. 46.800 t pro Jahr.
Ein weiterer Windpark ist im Bereich des Roteberges westlich von Friedewald geplant. Auch hier sollen nach dem momentanen Planungsstand 4 Anlagen in der Friedewalder Gemarkung entstehen; zwei Anlagen werden sich dann auf dem Gebiet der Stadt Bad Hersfeld drehen.
Auf Nachfrage wurden nicht nur die positiven Effekte, wie z. B. zusätzliche Gewerbesteuereinnahmen für die Gemeinden, erörtert, sondern es gab auch kritische Ansätze. So beantworteten die Herren Heuser und Sauer Fragen zum Thema Lärmbelästigung und Schattenwurf. Auch ökologische Aspekte standen zur Diskussion, so die möglichen Auswirkungen auf den Vogelzug bzw. die unter Umständen im Bereich der Autobahnbrücke vorhandenen Fledermausbestände.
Schlussendlich nahm der Haupt- und Finanzausschuss die Erläuterungen zustimmend zur Kenntnis. Einvernehmlich wurde das Angebot der Betreiber angenommen, die Ergebnisse aus den Schall- sowie den Schattenwurfgutachten vor Einreichung des Genehmigungsantrages nochmals detailliert in öffentlicher Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vorzutragen.