17.06.2011
Einstimmig sprachen sich die Mitglieder aller Fraktionen im Gemeindeparlament gegen die Errichtung und den Betrieb der geplanten Hähnchenmastanlage für 60.000 Masthänchen im Ortsteil Hillartshausen aus.
Zu dem beim Regierungspräsidium Kassel laufenden Genehmigungsverfahren nach Bundes- Immissionsschutzgesetz (BImSchG) versagte die Gemeinde das Einvernehmen.
In den vergangen Wochen hatten sich die Gemeindeverwaltung und sämtliche Fraktionen mit der komplexen Thematik und dem Genehmigungsverfahren intensiv beschäftigt und im Ergebnis das Für und Wieder hinsichtlich einer Genehmigung sorgfällig gegeneinander abgewogen. Im Ergebnis müsse das wirtschaftliche Einzelinteresse des Antragstellers gegen das Gemeinwohlinteresse der Bevölkerung auf Schutz der Gesundheit zurückstehen, betonten die Gemeindevertreter.
Zu der Sitzung der Gemeindevertretung wurden insgesamt 5 Aspekt erarbeitet, die eine Genehmigung der Hähnchenmastanlage nicht zu lassen.
Im Wesentlichen sind die schädlichen Umwelteinwirkungen zu nennen, die zweifelsohne durch die Anlage entstehen werden. Im Einzelnen werden die Geruchs- Ammoniak und Staubimmissionen benannt, deren Ausbreitung zwar gutachterlich in den Genehmigungsunterlagen beschrieben werden; jedoch unter zu Hilfenahme von standardisierten Rechenmodellen einer Wetterstation in Lautertal-Hörgenau. Es wird stark bezweifelt, ob die meteorologischen Gegebenheiten dieser Station – deren Daten im Übrigen schon 10 Jahre alt sind - einfach auf den Ortsteil Lautenhausen übertragen werden können.
Weil solche Mastanlagen nicht über eine keim- bzw. bakterielle Filteranlage verfügen, besteht die Gefahr des Austretens von Bioaerosolen, Biotoxinen und Keimen, die zu Gesundheitsgefährdungen beim Menschen führen können.
Es muss davon ausgegangen werden, dass auch in der Mastanlage in Hillartshausen regelmäßig Antibiotika zur Verhinderung von Tiererkrankungen eingesetzt wird. Die Folge wird eine hochproblematische Resistenzentwicklung bei Bakterien insbesondere bei s.g. MRSA (Methicillin-resistenter Staphlylokokkus aurues) sein.
Keime, die zum Teil antibiotikaresistent sind, werden beim Abtransport der gemästeten Tiere in die Umgebung freigesetzt und können dort krankheitsauslösend wirken.
Darüber hinaus wurden Aspekte des Tierschutzes und den Brandschutzes aufgeführt, die einer Genehmigung der Anlage entgegenstehen.
Auch ist die Gemeinde der Auffassung, dass die Erschließung der geplanten Anlage nicht gesichert sei. Die Anlage werde durch Schwerlastverkehr bis zu 36 Tonnen angefahren und daher müsse der ca. 400 m lange bestehende Feldweg nach den Richtlinien RStO mindestens in der erforderlichen Bauklasse IV ausgebaut werden. Dies sei aber nicht geplant. Eine solche Erschließungsnotwendigkeit könne man auch nicht nachträglich durch eine Nebenbestimmung im Genehmigungsbescheid regeln.
Nach dem Versagen des gemeindlichen Einvernehmens kann das Regierungspräsidium Kassel dieses Einvernehmen ersetzen und die Genehmigung dennoch erteilen.
Für einen solchen Fall kündigte Bürgermeister Martin Gröll einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht Kassel an, um zumindest die Aussetzung der Genehmigung zu erreichen.