Amtl. Bekanntmachung - B-Plan Nr. 23 \"Gewerbegebiet Nord

03.05.2010

Bauleitplanung der Gemeinde Friedewald
hier: Bebauungsplan Nr. 23 „Gewerbegebiet Nord“ 2. Änderung, Gemeinde Friedewald für das Gebiet nördlich des Gewerbegebietes der Gemeinde Friedewald

Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Friedewald hat in ihrer Sitzung am 13.04.2010 den Bebauungsplan Nr. 23 „Gewerbegebiet Nord“ , 2. Änderung, der Gemeinde Friedewald für das Gebiet nördlich des Gewerbegebietes der Gemeinde Friedewald gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen. Dieser Bebauungsplan wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekanntgemacht. Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft.

Der Bebauungsplan mit Begründung kann während der Dienststunden im Bürgermeisteramt der Gemeinde Friedewald, Zimmer 6, von jedermann eingesehen und über dessen Inhalt Auskunft verlangt werden. eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Nr. 1 und 2 Bau GB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften ist unbeachtlich, wenn sie innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist. Mängel der Abwägung sind unbeachtlich, wenn sie innerhalb von sieben Jahren seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Dabei ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen (§ 215 Abs. 1 BauGB).
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs.2 über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch diesen Bebauungsplan und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.

Friedewald, den 21.04 .2010

(Siegel)

Der Gemeindevorstand
der Gemeinde Friedewald
Martin Gröll,
Bürgermeister