Fertigstellungsbeschluss über die Fertigstellung der Wasserversorgungseinrichtung im Bereich des 2. Bauabschnitts der Erweiterung des Gewerbegebietes-Nord

19.11.2009

Der Gemeindevorstand der Gemeinde Friedewald hat in seiner Sitzung vom 18. November 2009 folgenden Fertigstellungsbeschluss gefasst:

Gemäß §11 Abs. 9 des Hessischen Gesetzes über kommunale Abgaben (KAG) vom 17.03.1970 GVBI. I S. 225), zuletzt geändert durch Artikel 7b des Gesetzes vom 31. Januar 2005 (GVBI. I S. 54) in Verbindung mit § 20 Abs. 1 der Wasserversorgungssatzung (WVS) der Gemeinde Friedewald vom 04. Februar 2009 wird festgestellt, dass die Schaffung der Wasserversorgungseinrichtung im Bereich des 2. Bauabschnitts der Erweiterung des Gewerbegebietes-Nord abgeschlossen ist bzw. das Bauprogramm der Gemeinde für diesen Bereich als betriebsfertige Maßnahme für beendet erklärt wird. Den betreffenden erschlossenen Grundstücken wird somit erstmals die Möglichkeit verschafft, an die öffentliche Wasserversorgungseinrichtung der Gemeinde Friedewald anzuschließen.

Mit der tatsächlichen Fertigstellung der Wasserversorgungseinrichtung entsteht mit Zeitpunkt der Fertigstellung die Beitragspflicht der Grundstücke Flur 17, Flurstücke 135/1, 135/2, 117/2, 117/3, 104/1 nach § 20 Abs. 1 der gemeindlichen Wasserversorgungssatzung (WVS), da der Anschluss bzw. die Nutzung der bebauten oder bebaubaren Grundstücke an die betriebsfertige Wasserversorgungsanlage erstmals möglich ist.

Friedewald, 18. November 2009

Der Gemeindevorstand

gez.
Martin Gröll
Bürgermeister

(Siegel)