Aufstellungbeschluss Kleinhölzchen

04.11.2009

Bild: Ausschnitt aus dem Regionalplan 2008 (Nordhessen, Südblatt) Windvorrangfläche schraffiert

Beschluss gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 26 „Kleinhölzchen“ der Gemeinde Friedewald:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Friedewald hat in ihrer Sitzung am 27. Oktober 2009 für das Gebiet „Kleinhölzchen“ beschlossen, einen Bebauungsplan nach dem Baugesetzbuch (§ 2 Abs. 2 BauGB) aufzustellen.
Der aktuelle Raumordnungsplan (RPN-E) setzt im Osten der Kerngemeinde zwischen der B 62 und der L 3255 einen Standort für Windkraftanlagen fest. Der aufzustellende Bebauungsplan soll die Entwicklung in diesem Gebiet steuern (Anordnung, Höhenentwicklung, Umweltverträglichkeit).
Der Standort ist in der Abbildung des RPB-E (Ausschnitt, Regionalplan Nordhessen, Südblatt) gekennzeichnet.

Beschluss über eine Veränderungssperre

Zur Sicherung der Planung zum Bebauungsplan „Kleinhölzchen“ hat die Gemeindevertretung in ihrer Sitzung am 27. Oktober 2009 eine Veränderungssperre nach § 14 Abs. 1 Baugesetzbuch für den o. g. Geltungsbereich beschlossen.
Im Zeitraum der Gültigkeit der Veränderungssperre ( § 17 Baugesetzbuch) sollen Vorhaben im Sinne des § 29 Baugesetzbuch (z.B. die Errichtung von baulichen Anlagen) nicht durchgeführt und erhebliche oder wesentlich wertsteigernde Veränderungen von Grundstücken und baulichen Anlagen, deren Veränderung nicht genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigepflichtig sind, nicht vorgenommen werden.