ACHTUNG HUNDEHALTER!
Örtliche Ordnungsbehörde Friedewald fährt
NULL-TOLLERANZ-STRATEGIE bei Hundeübergriffen

02.03.2009 In der letzten Zeit ist es erneut zu einigen Vorfällen mit Hunden gekommen. Menschen wurden dabei zwar nicht gebissen, aber die betroffenen Personen (auch Kinder) fühlten sich durch die Hunde, die ihnen körperlich unerwünscht nahe kamen, bedroht und geängstigt. Die Hessische Hundverordnung sieht für einen solchen Fall zunächst keine Sanktionen für den Hundehalter vor.
Jedoch weist die örtliche Ordnungsbehörde ausdrücklich darauf hin, dass das Tatbestandsmerkmal des „Anspringens in gefahrbedrohender Weise“ zukünftig sehr eng ausgelegt wird.
Oft gibt es zwischen Hundehalter und der angesprungenen Person unterschiedliche Auffassungen über die Empfindung des Anspringens.
Keine Toleranz bei ungewolltem körperlichen Kontakt (in der Regel „Anspringen“).
Einige Hundehalter meinen oft, dass sein Hund doch nur spielen wolle, der angesprungene Mensch aber fühlt sich möglicherweise nicht nur belästigt sondern hat Angst.
Es kann nicht angehen, dass Hundehalter die Angst der anderen Menschen ignorieren und solche Hunde einfach außerhalb eingefriedeter Grundstücke frei herumlaufen lassen.
Kein Hundehalter kann erwarten, dass Passanten insbesondere spielende Kinder oder ältere Menschen über Spezialkenntnisse verfügen, die erforderlich wären, um ein spielerisches Anspringen von einem ernst gemeinten Angriff zu unterscheiden. Es ist daher eine Selbstverständlichkeit, dass diese Hunde außerhalb eingezäunter Privatgrundstücke nur angeleint geführt werden.
Jeder ungewollte körperliche Kontakt gegenüber einem Passanten kann daher ein aufwändiges Erlaubnisverfahren mit Wesenstest, Leinenzwang und einer Hundesteuer von 600 Euro im Jahr nach sich ziehen.